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Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Energiekosten zu senken und die Ihnen zustehenden Fördermittel vom Staat zu beantragen.



Welche staatlichen Förderungen gibt es 2024?

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist beschlossen. Demnach soll es auch im Jahr 2024 viele staatliche Förderungen für Hausbesitzer:innen geben, die ihre Gebäude energetisch sanieren oder erneuerbare Energien nutzen möchten. Wie genau die Förderprogramme aussehen sollen, wird noch verhandelt. Neben einiger Fördersätze soll sich auch die Zuständigkeit der Förderinstitutionen teilweise ändern:

  • Nach wie vor ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Oberbegriff.
  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt weiterhin zinsgünstige Kredite für Komplettsanierungen.
  • Neu: Die KfW soll sowohl für die Zuschüsse der Heizungsförderung als auch für die neu geplanten Förderkredite für den Heizungstausch zuständig sein.
  • Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie weiterhin Zuschüsse zu Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung erhalten.

Folgende Bereiche sollen auch 2024 Förderungen erhalten:

  • Heizungstausch
  • Heizungsoptimierung
  • Einzelmaßnahmen der Anlagentechnik (Smart Home, Lüftungen etc.)
  • Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle (Dämmung, Fenstertausch etc.)
  • Bau, Umbau oder Kauf von Wohneigentum
  • energiesparendes Bauen und Sanieren
  • Altersgerechter Umbau und Genossenschaftsanteile

Welche Förderung für Heizungen soll es 2024 geben?


Durch die neuen Beschlüsse zum GEG, besser bekannt als das Heizungsgesetz, gibt es 2024 einige Änderungen, die Sie als Hausbesitzer:in kennen sollten. Vor allem hat sich die Förderung von Heizungen geändert:

  • Grundförderung: Statt unterschiedlicher Fördersätze soll es ab 2024 eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch geben.
  • Einkommensabhängiger Bonus: Zusätzlich können Sie einen Bonus von 30 Prozent erhalten, wenn Ihr Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro liegt.
  • Geschwindigkeitsbonus*: Steigen Sie bis Ende 2024 auf Erneuerbare Energien um, erhalten Sie 25 Prozent extra. Danach sinkt der Bonus zunächst auf 20 Prozent bis Ende 2026 und wird bis 2036 gestaffelt reduziert.
  • Innovationsbonus: Entscheiden Sie sich für eine besonders umweltfreundliche Wärmepumpe, können Sie zusätzlich 5 Prozent Förderung erhalten.

Fördersätze für Heizungen ab 2024
GEG-Förderungen gibt es 2024 nur noch für klimafreundliche Heizsysteme, die mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden können. Das heißt, dass Gas- oder Ölheizungen weiterhin nicht gefördert werden. Lediglich wenn Sie eine Gasheizung so umrüsten, dass sie mit Wasserstoff betreibbar ist (H2-Ready), sind die zusätzlichen Kosten dafür förderfähig. Demnach soll es nach aktuellem Stand ab 2024 folgende Förderungen für Heizungssysteme geben:

Heizungsart


Grundförderung

Einkommensabhängiger Bonus

Klima-Geschwindigkeitsbonus

Innovationsbonus

Maximaler Fördersatz

Wärmepumpe

30 %

30 %

25 %

5 %

70 %

Solarthermie

30 %

30 %

25 %


70 %

Brennstoffzelle (mit grünem Wasserstoff oder Biomethan)

30 %

30 %

25 %


70 %

Biomasseheizung

30 %

30 %

25 %


70 %

Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien

30 %

30 %

25 %


70 %

Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

30 %

30 %

25 %


70 %

Neue Regelung der förderfähigen Kosten ab 2024
Ab 2024 soll es einige Änderungen bei den förderfähigen Kosten geben:

  • Die Grenze der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch im Einfamilienhaus soll 2024 von derzeit 60.000 Euro auf 30.000 Euro gesenkt werden. Bei einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent könnten Sie also einen Zuschuss von höchstens 21.000 Euro für den Heizungstausch erhalten.
  • Bei Eigentümergemeinschaften soll die Förderhöhe gestaffelt werden: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit; je 15.000 für die zweite bis sechste Wohneinheit; je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
  • Die neue Grenze von 30.000 Euro gilt nur für den Heizungstausch; für andere Maßnahmen wie Dämmung, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung soll die Grenze weiterhin bei 60.000 Euro liegen.
  • Weiterhin sind 60.000 Euro nur im Rahmen eines Sanierungsfahrplans möglich. Ohne Sanierungsfahrplan sind die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro begrenzt.

Neue BEG-Förderungen für Einzelmaßnahmen 2024
Für Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstererneuerung und Heizungsoptimierung wird zu den 15 Prozent zusätzlich ein „Konjunktur-Booster" von 10 Prozent gewährt, um die Bauwirtschaft anzukurbeln. Die Ausschöpfung wird durch ein Sonderbudget in Höhe von drei Milliarden Euro finanziert und ist somit begrenzt. Zwei Milliarden Euro davon sind allerdings für selbst nutzende Eigentümer:innen reserviert. Der 5-Prozent-Bonus für die Erstellung eines individuellen Sanierungsplans (iSFP) soll weiterhin erhalten bleiben. Daraus würden sich folgende Fördersätze für Einzelmaßnahmen ergeben:



Einzelmaßnahme


Basisfördersatz

iSFP-Bonus

Konjunktur-Booster

Max. Fördersatz

Gebäudehülle (bspw. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern)

15 %

5 %

10 %

30 %

Anlagentechnik (bspw. Lüftungsanlagen, „Efficiency Smart Home“-Systeme, Beleuchtung)

15 %

5 %

10 %

30 %

Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen)

15 %

5 %

10 %

30 %

Weitere Neuerungen für BEG EM 2024 geplant
Neben der neuen Fördersätze soll im Bereich der Förderung für Einzelmaßnahmen 2024 Folgendes gelten:

  • Einführung eines zinsvergünstigten KfW-Kredits für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro (attraktiv z. B. auch für Senior:innen).
  • Statt Zuschüssen soll auch eine Steuerminderung von bis zu 30 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre möglich sein (max. 40.000 Euro pro Gebäude).
  • Beibehalten werden soll die Neuerung von 2023, dass wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert werden, um auf den Handwerkermangel zu reagieren.
  • Weiterhin können Sie für Fachplanung und Baugebleitung 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst bekommen (bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit)

Kredite für Hausbau, Umbau und Sanierung ab 2024
Neben den Zuschüssen von der BAFA können Sie auch 2024 weiterhin zinsgünstige Kredite bei der KfW bekommen. Teilweise können sich die Konditionen noch ändern. Den Antrag stellen Sie wie gehabt über Ihre Hausbank.


Förderprogramm

Details

KfW-Wohn­eigentums­programm Kredit 124
Für Kauf, Bau oder Umbau eines Eigenheims

  • Förderkredit bis zu 100.000 Euro
  • ab 4,29 % effektivem Jahreszins

Förderung genossenschaftlichen Wohnens Kredit 134
Für den Kauf von Genossenschaftsanteilen

  • Förderkredit bis zu 100.000 Euro
  • ab 0,31 % effektivem Jahreszins
  • 7,5 % Tilgungszuschuss

Altersgerecht Umbauen – Kredit 159
Für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz

  • Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unabhängig vom Alter
  • ab 2,85 % effektiven Jahreszins

Wohngebäude-Kredit 261
Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
  • zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
  • 10 % Extra-Tilgungszuschuss für Sanierung eines „Worst Performing Buildings“
  • 15 % Extra-Tilgungszuschuss für eine serielle Sanierung
  • zusätzliche Förderung der Baubegleitung

Erneuerbare Energien nutzen – Kredit 270
Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher

  • Bis zu 100 % der Investitionskosten werden gefördert
  • ab 4,72 % effektivem Jahreszins

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude-Kredit 297, 298
Eigenheim energieeffizient und nachhaltig bauen

  • Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Haus oder Wohnung
  • ab 0,01 % effektivem Jahreszins

Wohneigentum für Familien – Kredit 300
Für klimafreundliche Bauvorhaben von Familien mit Kindern

  • Neu: Der Kredit­höchst­betrag wurde von auf 170.000 bis 270.000 Euro angehoben.
  • Neu: Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wurde für eine Familie mit einem Kind von 60.000 auf 90.000 Euro angehoben.
  • Mit jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro.

Zuschüsse der KfW:


Solarstrom für Elektroautos – Zuschuss 442
Für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher

  • Derzeit ausgeschöpft – voraussichtlich 2024 wieder beantragbar
  • Zuschuss bis zu 10.200 Euro

Barriere­reduzierung Investitions­zuschuss 455-B
Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort

  • Zuschuss bis zu 6.250 Euro, unabhängig vom Alter
  • Neu: Förderfähige Investitionskosten wurden von 50.000 auf 25.000 Euro reduziert.