Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
Ein Energieausweis dokumentiert den energetischen Standard eines Hauses und sorgt so für mehr Transparenz in Bezug auf Betriebskosten und Einsparpotenziale sowohl für Mieter als auch Käufer. Denn seit der EnEV 2014 muss er vom Eigentümer einer Immobilie unaufgefordert vorgelegt werden, wenn diese verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Beim Energieausweis wird, zwischen dem Energieverbrauchs- und dem Energiebedarfsausweis unterschieden.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Werten, die sich zum Beispiel am Gaszähler oder am Öltank ablesen lassen. Da sich die Heizgewohnheiten der Nutzer hier sehr stark auswirken, kann ein Gebäude besser oder schlechter dastehen, als es eigentlich ist.
Der Bedarfsausweis stellt den rechnerisch ermittelten Energiebedarf dar. Er basiert auf einer ganzheitlichen Untersuchung des Gebäudes, bei der ein Experte Hüllflächen und Technik genau unter die Lupe nimmt.
Wer Fördermittel im Rahmen der Landes- und Bundesprogramme zur Gebäudemodernisierung beantragen will, muss immer einen vom Energieberater erstellten Bedarfsausweis vorlegen!
Welche Art von Energieausweis brauche ich denn jetzt also?
Ablauf und Erstellung
Was verbraucht eigentlich mein Haus? Neben Preis, Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr entscheidet der Energieverbrauch eines Gebäudes mit über den Wert eines Hauses. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten werden Gebäude auf einer Skala von A+ (grün) bis H (rot) in verschiedene Effizienzklassen eingeteilt, um sie besser miteinander vergleichen zu können:
Die Energieeffizienzklassen von Gebäuden nach EnEV 2016 nach Energiebedarf pro Quadratmeter und Jahr
Erstellung eines Energieausweises
- Einmaliger Vor-Ort-Besuch mit Begehung des Objekts und Aufnahme der Gebäudedaten
- Durchführung einer energetischen Berechnung
- Energetische Bewertung des gesamten Ist-Zustandes
- Bewertung des Gesamtgebäudes
- Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten (Bedarfsausweis)
- Darstellung der Ergebnisse in Farbklassen
- Entwicklung von konkreten Sanierungsvorschlägen
- Ausstellung eines Energieausweises nach dem berechneten Energiebedarf, inhaltlich und formal durch die jeweils gültige EnEV definiert
Bei Interesse erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot. Kontaktieren Sie uns!